Gegenstand eines Vertrags im IT-Bereich kann der Erwerb einer Sache (Hardware, Software, Datenbanken) und/oder eine Dienstleistung sein (Pflege/Wartung, Outsourcing, Speicherung von Daten, Informationen oder Unterbringung von Servern, Telecommunikation).
Wichtig ist der Erhalt umfangreicher Informationen in der vorvertraglichen Phase. Nur so kann der Erwerber einer Sache und/oder Dienstleistung den größtmöglichen Nutzen daraus erzielen.
Außerdem sollte man im eigenen Vertrag sowohl auf die Erwähnung aller Einzelheiten und die genaue Beschreibung der Sache und/oder der vereinbarten Dienstleistung achten, als auch auf die Pflichten der Parteien.
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